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Stipendiendatenbank

Informationen zu den Fördermöglichkeiten des DAAD für Studierende, Graduierte, Promovierte und Hochschullehrende sowie zu Angeboten anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Studienstipendien - Master-/Aufbaustudium in den Fachbereichen Bildende Kunst, Design, Visuelle Kommunikation und Film • DAAD

Programmziel

Dieses Programm bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ausbildung in den Fachbereichen Bildende Kunst, Design, Visuelle Kommunikation und Film in Deutschland mit einem vertiefenden oder weiterführenden Studium fortzusetzen. Darüber hinaus unterstützen die Stipendien den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung mit Fachkolleginnen und Fachkollegen.

Wer kann sich bewerben?

Sie können sich bewerben, wenn Sie spätestens zum Stipendienantritt einen ersten künstlerischen Hochschulabschluss erworben haben.

Was wird gefördert?

In diesem Stipendienprogramm können Sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule Ihrer Wahl folgende Studienmöglichkeiten wahrnehmen:
  • ein Masterstudium/einen postgradualen Studiengang mit Abschluss
    oder
  • ein Vertiefungsstudium ohne Abschluss (kein grundständiges Studium), entweder als Teil eines Studiums an der Heimathochschule, in dem ein Auslandsaufenthalt in Deutschland vorgesehen ist oder als Teil eines eigenständigen Projektes oder vertiefenden Studiums bei einer Hochschullehrkraft in Deutschland. Die Verbindung zu einer künstlerischen Hochschule in Deutschland muss gegeben sein und ist mit der Betreuungszusage nachzuweisen.
Eine Anschlussfinanzierung für ein bereits in Deutschland begonnenes Master-/Aufbaustudium kann nicht gewährt werden.

Wenn Sie in einem Master- oder Aufbaustudiengang eingeschrieben sind, in dem ein Aufenthalt außerhalb Deutschlands vorgesehen ist, kann der Auslandsaufenthalt in der Regel nur unter folgenden Bedingungen gefördert werden:
  • Der Aufenthalt ist für die Erreichung des Stipendienziels unerlässlich,
  • er findet nicht im Heimatland statt und
  • beträgt höchstens ein Viertel der Stipendienlaufzeit (bei Joint- und Double-degree-Studiengängen bis 50%, sofern dies in der Studienordnung vorgesehen ist). Längere Aufenthalte können nicht gefördert werden, auch nicht anteilig.

Bitte beachten Sie: In diesem Programm werden ausschließlich Vorhaben im künstlerischen und gestalterischen Bereich gefördert. Für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Fachbereich Kunstgeschichte oder Kunstwissenschaft bzw. für Künstlerinnen und Künstler mit einem wissenschaftlichen Vorhaben stehen andere DAAD-Stipendienprogramme offen.

Dauer der Förderung

Masterstudiengang/Postgradualer Studiengang:
  • Zwischen 10 und 24 Monaten abhängig von der Dauer Ihres gewählten Studiengangs
  • Beginn: in der Regel ab 1. Oktober des Folgejahres (abhängig von dem gewählten Studiengang), bei einem vorgeschalteten Deutschkurs entsprechend früher
  • Die Stipendien werden für die Dauer der Regelstudienzeit des gewählten Studiengangs (bis maximal 24 Monate) vergeben. Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung den gesamten Zeitraum an, für den Sie eine Förderung beantragen wollen. Wenn Sie bspw. einen 2-jährigen Studiengang planen, müssen Sie bei der Bewerbung als gewünschte Stipendiendauer direkt zwei Jahre angeben. Nach dem ersten Studienjahr werden Ihre erbrachten Studienleistungen dann in einem Weiterförderungsverfahren begutachtet. Geht daraus hervor, dass Sie Ihr Studium in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen erfolgreich abschließen werden, läuft das Stipendium wie geplant weiter.
Vertiefende Studien ohne Abschluss:
  • ein Studienjahr, entweder als Teil eines Studiums an der Heimathochschule oder als Teil eines Projektes oder Vertiefungsstudiums bei einer Hochschullehrkraft in Deutschland. Die Verbindung zu einer künstlerischen Hochschule in Deutschland muss gegeben sein und ist mit der Betreuungszusage nachzuweisen.
  • Beginn: in der Regel ab 1. Oktober des Folgejahres, bei einem vorgeschalteten Deutschkurs entsprechend früher

Stipendienleistungen

  • eine monatliche Stipendienrate von 992 Euro
  • Reisekostenpauschale
  • eine einmalige Studienbeihilfe
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach Förderbeginn folgende Zusatzleistungen beantragen:
  • monatliche Mietbeihilfen (lesen Sie hierzu die wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 9)
  • monatliche Zuschläge für begleitende Familienangehörige. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 3.
  • Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben im Gastland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden; ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt werden kann, wird individuell geprüft und festgelegt: wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 8.
  • Green Mobility Top Up (Zuschuss für klimaverträgliches Reisen) oder Erstattung von CO2-Kompensationszahlungen bei Flugreisen

Zur sprachlichen Vorbereitung auf Ihren Aufenthalt in Deutschland bietet der DAAD folgende Leistungen an:
  • Übernahme der Kursgebühren für einen Online-Sprachkurs ab Erhalt der Stipendienzusage
  • falls erforderlich: Deutschkurs (2, 4 oder 6 Monate) vor Beginn des Studienaufenthaltes in Deutschland; über eine Teilnahme und die Dauer entscheidet der DAAD je nach Deutschkenntnissen und Vorhaben. Die Teilnahme am Sprachkurs ist verpflichtend, wenn die Unterrichts- bzw. Arbeitssprache Deutsch an der deutschen Gastinstitution ist.
  • Zuschuss zu einem selbst gewählten Deutschkurs während des Stipendiums
  • Erstattung der Gebühr für eine TestDaF- oder DSH-Prüfung, die Sie entweder bereits in Ihrem Heimatland nach Erhalt der Stipendienzusage oder in Deutschland im Laufe Ihrer Förderung ablegen können.

Bitte beachten Sie, dass der DAAD grundsätzlich keine Studiengebühren übernimmt.

Auswahl

Nachdem Sie Ihre Bewerbungsunterlagen im DAAD-Portal hochgeladen haben, erfolgt zunächst eine formale Prüfung durch den DAAD. Geprüft wird, ob die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt sind und ob die Bewerbung vollständig ist. Ist dies der Fall, werden Sie aufgefordert, Ihre Arbeitsproben einzureichen.
Die endgültige Auswahlentscheidung der Stipendienbewerbungen in den Fachbereichen Bildende Kunst, Design, Visuelle Kommunikation und Film trifft eine Fachkommission des DAAD, bestehend aus Hochschullehrenden deutscher Kunst-, Design- und Filmhochschulen. Neben den schriftlichen Bewerbungsunterlagen bilden die einzureichenden Arbeitsproben die ausschlaggebende Grundlage für die Entscheidung (Details zu den Arbeitsproben finden Sie auf der Infoseite: www.daad.de/extrainfo).

Der Zeitraum zwischen Ihrem Bewerbungseingang und der Auswahlbenachrichtigung kann 5 Monate betragen. Sie erhalten in der Regel im Laufe des März Bescheid über die Auswahlentscheidungen.

Auswahlkriterien
  • die künstlerische Qualifikation und künstlerische Reife, gemessen an Studienleistungen und Arbeitsproben
  • die Qualität des Vorhabens gemessen an Studienplan und Motivationsschreiben

Darüber hinaus berücksichtigt die Auswahlkommission in angemessener Weise Aspekte der Chancengerechtigkeit, zu denen Sie im Bewerbungsformular Angaben machen können.
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in den Wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt E.

Weitere Informationen

Eine Zusage des Stipendiums bedeutet nicht gleichzeitig eine automatische Zulassung an einer der Hochschulen. Die jeweilige Hochschule entscheidet über die Zulassung der Stipendiatin oder des Stipendiaten. In den meisten Fällen ist dazu eine Aufnahmeprüfung erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Zulassungsvoraussetzungen sowie den Bewerbungs- und Vorstellungsterminen an der von Ihnen gewünschten Hochschule und beachten Sie, dass diese unter Umständen mehrere Monate vor dem gewünschten Studienbeginn oder sogar vor der Stipendienentscheidung des DAAD liegen können. Kosten für die Teilnahme an einer Aufnahmeprüfung können nicht übernommen werden. Eine Stipendienzusage des DAAD wird nur dann wirksam, wenn Sie an einer in Ihrer Bewerbung genannten Gasthochschule zugelassen sind.

Gefördert von:

  • Auswärtiges Amt

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