Programmziel
Dieses Programm bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ausbildung im Fachbereich Architektur in Deutschland mit einem vertiefenden oder weiterführenden Studium fortzusetzen. Darüber hinaus unterstützen die Stipendien den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung mit Fachkolleginnen und Fachkollegen.
Wer kann sich bewerben?
Sie können sich bewerben, wenn Sie spätestens zum Stipendienantritt einen ersten Hochschulabschluss in den Fachbereichen Architektur, Innenarchitektur, Denkmalpflege und Bauen im Bestand/Altbauinstandsetzung, Stadtplanung/Städtebau, Landschaftsarchitektur oder Landschaftsplanung erworben haben.
Was wird gefördert?
In diesem Stipendienprogramm können Sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule Ihrer Wahl
- ein Masterstudium/einen postgradualen Studiengang mit Abschluss
oder - ein Vertiefungsstudium ohne Abschluss (kein grundständiges Studium)
Eine Anschlussfinanzierung für ein bereits in Deutschland begonnenes Master-/Aufbaustudium kann nicht gewährt werden.
Wenn Sie in einem Master- oder Aufbaustudiengang eingeschrieben sind, in dem ein Aufenthalt außerhalb Deutschlands vorgesehen ist, kann der Auslandsaufenthalt in der Regel nur unter folgenden Bedingungen gefördert werden:
- Der Aufenthalt ist für die Erreichung des Stipendienziels unerlässlich,
- er findet nicht im Heimatland statt, und
- beträgt höchstens ein Viertel der Stipendienlaufzeit (bei Joint- und Double-degree-Studiengängen bis 50 %, sofern dies in der Studienordnung vorgesehen ist). Längere Aufenthalte können nicht gefördert werden, auch nicht anteilig.
Bitte achten Sie bei der Wahl der gewünschten Studiengänge darauf, dass diese für den Bereich Entwurf/Projekte eine Mindestanzahl an CP (Credit Points nach dem European Credit Transfer System/ECTS) vorsehen.
Das bedeutet bei Studiengängen mit
- 120 CP mindestens 45 CP
- 90 CP mindestens 34 CP
- 60 CP mindestens 23 CP.
Vorhaben im Bereich Denkmalpflege und Bauen im Bestand/Altbauinstandsetzung werden auch gefördert.
Für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Fachbereich Architekturgeschichte bzw. für wissenschaftliche Vorhaben stehen andere DAAD-Stipendienprogramme offen.
Dauer der Förderung
- zwischen 10 und 24 Monaten, abhängig von der Dauer des gewählten Studiengangs oder Ihres Studienvorhabens
- Beginn: in der Regel ab 1. Oktober des Folgejahres nach der Bewerbung, bei einem vorgeschalteten Deutschkurs entsprechend früher
- Die Stipendien werden für die Dauer der Regelstudienzeit des gewählten Studiengangs (bis maximal 24 Monate) vergeben. Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung den gesamten Zeitraum an, für den Sie eine Förderung beantragen wollen. Wenn Sie bspw. einen 2-jährigen Studiengang planen, müssen Sie bei der Bewerbung als gewünschte Stipendiendauer direkt zwei Jahre angeben. Nach dem ersten Studienjahr werden Ihre erbrachten Studienleistungen dann in einem Weiterförderungsverfahren begutachtet. Geht daraus hervor, dass Sie Ihr Studium in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen erfolgreich abschließen werden, läuft das Stipendium wie geplant weiter.
Vertiefende Studien ohne Abschluss:
- ein Studienjahr
- Beginn: in der Regel ab 1. Oktober des Folgejahres nach der Bewerbung, bei einem vorgeschalteten Deutschkurs entsprechend früher
Stipendienleistungen
- eine monatliche Stipendienrate von 992 Euro
- Reisekostenpauschale
- eine einmalige Studienbeihilfe
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- monatliche Mietbeihilfen (lesen Sie hierzu die wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 9)
- monatliche Zuschläge für begleitende Familienangehörige. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 3.
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben im Gastland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden; ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt werden kann, wird individuell geprüft und festgelegt: wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 8.
- Green Mobility Top Up (Zuschuss für klimaverträgliches Reisen) oder Erstattung von CO2-Kompensationszahlungen bei Flugreisen
Zur sprachlichen Vorbereitung auf Ihren Aufenthalt in Deutschland bietet der DAAD folgende Leistungen an:
- Übernahme der Kursgebühren für einen Online-Sprachkurs ab Erhalt der Stipendienzusage
- falls erforderlich: Deutschkurs (2, 4 oder 6 Monate) vor Beginn des Studienaufenthaltes in Deutschland; über eine Teilnahme und die Dauer entscheidet der DAAD je nach Deutschkenntnissen und Vorhaben. Die Teilnahme am Deutschkurs ist verpflichtend, wenn die Unterrichts- bzw. Arbeitssprache Deutsch an der deutschen Gastinstitution ist.
- Zuschuss zu einem selbst gewählten Deutschkurs während des Stipendiums.
- Erstattung der Gebühr für eine TestDaF- oder DSH-Prüfung, die Sie entweder bereits in Ihrem Heimatland nach Erhalt der Stipendienzusage oder in Deutschland im Laufe Ihrer Förderung ablegen können.
Bitte beachten Sie, dass der DAAD grundsätzlich keine Studiengebühren übernimmt.
Auswahl
Nachdem Sie Ihre Bewerbungsunterlagen im DAAD-Portal hochgeladen haben, erfolgt zunächst eine formale Prüfung durch den DAAD. Geprüft wird, ob die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt sind und ob die Bewerbung vollständig ist. Ist dies der Fall, werden Sie aufgefordert, Ihre Arbeitsproben einzureichen.
Die endgültige Auswahlentscheidung der Stipendienbewerbungen im Fachbereich Architektur trifft eine Fachkommission des DAAD, bestehend aus Professorinnen und Professoren deutscher Hochschulen. Neben den schriftlichen Bewerbungsunterlagen bilden die einzureichenden Arbeitsproben die ausschlaggebende Grundlage für die Entscheidung (siehe: www.daad.de/extrainfo).
Auswahlkriterien
- die akademische Qualifikation, gemessen an Studienleistungen und Arbeitsproben
- die Qualität des Vorhabens, gemessen an Studienplan und Motivationsschreiben
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in den Wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt E.
Weitere Informationen
Eine Zusage des Stipendiums bedeutet nicht gleichzeitig eine automatische Zulassung an einer der Gasthochschulen. Die jeweilige Hochschule entscheidet über Ihre Zulassung. In den meisten Fällen ist dazu eine Aufnahmeprüfung erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Zulassungsvoraussetzungen (s. auch nachfolgende Informationen unter "Sprachkenntnisse") sowie den Bewerbungs- und Vorstellungsterminen an der von Ihnen gewünschten Hochschule und beachten Sie, dass diese u.U. mehrere Monate vor dem gewünschten Studienbeginn oder sogar vor der Stipendienentscheidung des DAAD liegen können. Kosten für die Teilnahme an einer Aufnahmeprüfung können nicht übernommen werden. Sollte ein vom DAAD positiv beschiedene Bewerberin bzw. ein positiv beschiedener Bewerber von keiner der in der Bewerbung angegebenen Hochschulen zugelassen werden, kann das bereits verliehene Stipendium nicht in Anspruch genommen werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Bitte prüfen Sie, ob Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Ihr Hochschulabschluss sollte zum Bewerbungstermin in der Regel nicht länger als 6 Jahre zurückliegen. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt A, Punkt 2.
- Nicht bewerben können Sie sich, wenn Sie sich zum Bewerbungstermin bereits länger als 15 Monate in Deutschland aufhalten.
Sprachkenntnisse
Unterrichtssprache der Studiengänge in Deutschland ist Deutsch sowie in Internationalen Studiengängen Englisch bzw. Deutsch und Englisch. Für die Studienplatzbewerbung müssen Sie einen entsprechenden Sprachnachweis (z.B. DSH oder TestDaF, wenn die Unterrichtssprache Deutsch ist; z.B. TOEFL oder IELTS, wenn die Unterrichtssprache Englisch ist) einreichen. Hierzu sollten Sie sich frühzeitig bei Ihren gewünschten Gasthochschulen informieren. Nähere Informationen zu den Anforderungen finden Sie auch auf unserer Webseite.
Bei englischsprachigen Studiengängen müssen Sie bereits mit der Stipendienbewerbung die Sprachkenntnisse nachweisen, die den Vorgaben der Wunsch-Hochschulen entsprechen. Bitte führen Sie im Formular "Informationen über die gewünschten Studiengänge" (siehe „Bewerbungsunterlagen“ im Tab „Bewerbungsverfahren“) das von den Hochschulen Ihrer Wahl geforderte Sprachniveau auf.
Für die Bewerbung um Zulassung zu einem deutschsprachigen Architekturstudiengang werden von den Hochschulen in der Regel sehr gute Deutschkenntnisse (mindestens B2, meist C1) erwartet. Für deutschsprachige Studiengänge muss deshalb der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse nach dem europäischen Referenzrahmen oder Test-DaF auf dem Niveau eines abgeschlossenen B1 eingereicht werden. Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird darüber hinaus erwartet, dass Sie sich in Eigeninitiative das von den Hochschulen geforderte Niveau aneignen.
Förderangebot Deutschkenntnisse
Wenn es möglich ist, können Sie nach einer eventuellen Stipendienvergabe auch die unter „Stipendienleistungen“ genannten Förderangebote des DAAD nutzen, um die geforderten Sprachkenntnisse zu vertiefen.
Bewerbungsschluss
Die Bewerbungstermine werden mindestens einmal jährlich aktualisiert. In den meisten Fällen liegen sie im gleichen Zeitraum wie im Vorjahr. Die aktuellen Termine finden Sie hier:
25.09.2024
Auswahl im Februar/März 2025 für Förderbeginn ab Oktober 2025
Bewerbungsunterlagen
Zeugnisse (Schulzeugnisse sind nicht notwendig), Leistungsnachweise, Bescheinigungen und die jeweiligen Übersetzungen können auf Englisch oder Deutsch in unbeglaubigter Form eingescannt und im DAAD-Portal hochgeladen werden. Der DAAD behält sich vor, gegebenenfalls beglaubigte Kopien der Dokumente anzufordern.
1. Im DAAD-Portal hochzuladende Dokumente
- Online-Bewerbungsformular
- Lückenloser tabellarischer Lebenslauf
- Darlegung der fachlichen und persönlichen Motivation für das geplante Studienvorhaben in Deutschland. (Motivationsschreiben; 1 - 3 Seiten). Bitte lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 1.
- Formular „Informationen über Ihre gewünschten Masterstudiengänge“. Bitte beachten Sie, für eine Stipendienzusage können nur die im Formular angegebenen Studiengänge berücksichtigt werden. Wenn Sie bereits eine Zulassung zu einem Ihrer gewünschten Studiengänge erhalten haben, füllen Sie das Formular bitte trotzdem aus und laden es hoch.
- falls bereits vorhanden: Zulassungsbescheid der Gasthochschule in Deutschland
Liegt Ihnen die Zulassung bei der Bewerbung noch nicht vor, müssen Sie diese bis zum Stipendienantritt nachreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie für eine fristgerechte Beantragung an der Gasthochschule selbst verantwortlich sind.
- Betreuungszusage einer bzw. eines Hochschullehrenden der Gasthochschule in Deutschland
- Einen aktuellen Notenspiegel/Transcript of Records mit Einzelnoten, inklusive Erklärung des Notensystems
- Abschlusszeugnis der Hochschule mit Angabe der Abschlussnote(n); das Zeugnis müssen Sie bis zum Stipendienantritt nachgereichen, wenn Sie Ihr Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen haben.
- Deutsche oder englische Übersetzungen von in der Landessprache eingereichten Dokumenten.
- Eine Auflistung der Entwürfe/Pläne, die in die Mediendatenbank des DAAD hochgeladen werden (siehe: www.daad.de/extrainfo) mit detaillierten Angaben (Größe, Erstellungsdatum, Ort usw.)
- Eine Erklärung (Formular), dass die Entwürfe/Pläne von Ihnen angefertigt bzw. geschaffen wurden.
- Nachweis deutscher Sprachkenntnisse für deutschsprachige Studiengänge nach dem europäischen Referenzrahmen oder Test-DaF auf dem Niveau eines abgeschlossenen B1. Der Sprachnachweis sollte nicht älter als zwei Jahre sein.
- Nachweis englischer Sprachkenntnisse entsprechend den Anforderungen für gewünschte englischsprachige Studiengänge (z.B. TOEFL, IELTS). Der Sprachnachweis sollte nicht älter als zwei Jahre sein.
- Sonstige Unterlagen, die Ihnen für Ihre Bewerbung wichtig erscheinen (z.B. Nachweis von Praktika, Arbeitsbescheinigungen)
2. Einreichung der Arbeitsproben über die Mediendatenbank des DAAD:
- Wenn die Prüfung Ihrer Stipendienbewerbung ergeben hat, dass sie die Kriterien der Stipendienausschreibung erfüllt und vollständig ist, erhalten Sie spätestens bis zum 25.10. einen Link zum Hochladen Ihrer Arbeitsproben in die Mediendatenbank. Wenn Sie den Link erhalten, laden Sie bitte die Arbeitsproben bis spätestens zum 5. November MEZ in die Mediendatenbank hoch.
- Zu den formalen Anforderungen: siehe Hinweisblatt „Zusätzliche Hinweise für DAAD-Studienstipendien im Fachbereich Architektur“ unter: www.daad.de/extrainfo.
Alle unter 1. und 2. aufgeführten Bewerbungsunterlagen müssen in deutscher oder englischer Sprache vorliegen. Für Dokumente in anderen Sprachen sind Übersetzungen erforderlich.
1. Einreichung der Bewerbungsunterlagen
2. Einreichung der Arbeitsproben
1. Einreichung der Bewerbungsunterlagen:
Die Einreichung der Bewerbungsunterlagen erfolgt online über das DAAD-Portal.
Bitte beachten Sie, dass der Zugang zum Bewerbungsportal nur angezeigt wird, solange die aktuelle Bewerbungsfrist läuft. Nach dem Bewerbungsschluss steht das Portal für dieses Programm bis zum nächsten Bewerbungszeitraum nicht zur Verfügung.
Hinweise zur Bewerbung
- Ihre Bewerbung ist nur dann gültig, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen im DAAD-Portal (siehe Punkt 1) und in der Mediendatenbank des DAAD (siehe Punkt 2) einreichen.
- Das DAAD-Portal schließt um 24 Uhr (MEZ bzw. MESZ) des letzten Bewerbungstages. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung nach Möglichkeit einige Tage vor Bewerbungsschluss ein. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls es zu technischen Problemen kommt.
- Verspätete oder unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen.
- Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung erforderlich sind.
Informations- und Beratungsstellen
Außenstelle London
German Academic Exchange Service
9 Gower Street
WC1E 6HB London
Vereinigtes Königreich/UK
Tel.: +44 (20)/7831-9511
E-Mail.: info.london@daad.de
WWW.: http://www.daad.org.uk
Weiterführende Informationen
- DAAD-Website "Wichtige Hinweise zu DAAD-Stipendien"
- DAAD-Website Rubrik „Studienangebote in Deutschland“
- DAAD-Website Rubrik „Studium planen“ zur Vorbereitung eines Studienaufenthaltes in Deutschland
- Kampagnenseite Study in Germany
Allgemeine Hinweise zu Bewerbungen über das DAAD-Portal
Bewerbungen für dieses Stipendienprogramm sind im Zeitraum Juni bis zum angegebenen Bewerbungsschluss möglich.
Klicken Sie auf „Zum Bewerbungsportal“ am Ende der Seite, um zum DAAD-Portal gelangen. Dort wird Ihnen ein Online-Bewerbungsformular zur Eingabe Ihrer Bewerbungsdaten zur Verfügung gestellt.
Und so gehen Sie vor:
1. Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen >>)
2. Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal
(Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen >>)
- Bitte geben Sie im Antragsformular unter „Fachrichtung“ Ihr spezifisches Fachgebiet im Bereich Architektur an: z.B.: Innenarchitektur, Denkmalpflege, Stadtplanung/Städtebau, Landschaftsarchitektur oder Landschaftsplanung.
- Bewerbungsunterlagen vorbereiten
- ggf. Dokumente übersetzen (wenn sie nicht bereits auf Deutsch oder Englisch vorliegen)
- Papierunterlagen einscannen und im PDF-Format abspeichern. Bitte beachten Sie, dass Sie nur PDF-Dateien im Portal hochladen können.
- Online-Bewerbung ausfüllen und die weiteren Bewerbungsunterlagen im Portal im PDF-Format hochladen. Übersetzungen sind, wenn erforderlich, zusammen mit dem in der Landessprache ausgestellten Dokument hochzuladen.
- Die Bewerbung online absenden.
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie technische Fragen oder Probleme haben, bei denen die "Informations- und Beratungsstellen" in Ihrem Heimatland Sie nicht unterstützen können, wenden Sie sich bitte per Mail an portal@daad.de.
Bitte planen Sie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.